Jagdhaftpflicht
Beim Jagen, beim Hegen des Wildbestands und beim Umgang mit Waffen gehen Jäger Risiken ein und tragen eine große Verantwortung. Aus diesem Grund muss sich jede Person - Berufsjäger und Nicht-Berufsjäger - die sich „jagdlich betätigt” und in diesem Zusammenhang im Besitz einer Schusswaffe ist, speziell haftpflichtversichern (gemäß dem Bundesjagdgesetz). Auch die Absicherung von nicht brauchbarkeitsgeprüften Hunden ist möglich.

