Direktversicherung
Als Arbeitnehmer/in haben Sie nach dem Betriebsrentengesetz einen Anspruch darauf, einen Teil Ihres Gehalts in eine Betriebsrente umzuwandeln – und zwar abgabenfrei. Auf den Sparbetrag sind bis zu einer Höhe von 2.640 Euro jährlich keine Steuern und Sozialabgaben fällig (Stand 2010).
Falls Ihr Arbeitgeber nicht bereits einen Durchführungsweg für Ihre Entgeltumwandlung anbietet, haben Sie einen Anspruch darauf, eine Betriebsrente mit Hilfe einer Direktversicherung anzusparen.


