Maschinenversicherung
Bei der Maschinenversicherung unterscheidet man unter anderem zwischen der stationären oder fahrbaren Maschine, automatischer Einrichtungen oder technischer Anlagen. Bei den stationären Anlagen handelt es sich bei Schäden meist um Bedienungsfehler, Fehler bei der Sicherheitseinrichtung, Konstruktionsfehler oder sonstiger Gefahren, die hohe Sachschäden verursachen können.
Im Versicherungsschutz inbegriffen sind alle Sachschäden, die aufgrund eines Bedienungsfehlers, einer Ungeschicklichkeit oder der Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters verursacht werden. Wir sprechen hier von unvorhersehbaren Ereignissen, ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind mutwillige Zerstörungen. Versicherbar sind alle stationären Anlagen wie Werkzeugmaschinen, Strömungsmaschinen, Druckmaschinen, Holzverarbeitungsmaschinen, sowie alle technischen Anlagen.


